Erfolgreich dank Urlaubsantrag

Laut dem Bundesurlaubsgesetz kurz BUrlG, welches auf einem 4-Seitigem PDF des „Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ ausgeführt wird, sind beispielsweise der Urlaubsanspruch, der Geltungsbereich oder auch die Dauer des Urlaubs in ihrer mindesten Form verschriftlich.